1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am Partnerprogramm von ALPINOR.
Anbieter des Partnerprogramms ist:
Nicole Epple, handelnd unter ALPINOR
Landstraße 9
88339 Bad Waldsee
Deutschland
Nachfolgend „ALPINOR“ genannt.
2. Teilnahme und Vertragsschluss
Interessierte Personen können sich über die Website von ALPINOR für das Partnerprogramm bewerben.
Die Registrierung stellt zunächst lediglich eine Bewerbung für die Teilnahme am Partnerprogramm dar. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
ALPINOR prüft die Anmeldung und entscheidet über die Aufnahme in das Partnerprogramm. Der Vertrag über die Teilnahme kommt erst mit der Freischaltung des Partnerkontos bzw. einer entsprechenden Bestätigung durch ALPINOR zustande.
ALPINOR ist berechtigt, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Funktionsweise des Partnerprogramms
Nach der Freischaltung erhält der Partner Zugang zu seinem persönlichen Partnerbereich und zu individuellen Partnerlinks.
Besucht ein Kunde die Website von ALPINOR über einen solchen Partnerlink, kann dieser Besuch dem jeweiligen Partner für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen zugeordnet werden.
Eine Provision entsteht nur, wenn die Bestellung dem Partner technisch eindeutig zugeordnet werden kann und die weiteren Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllt sind.
4. Höhe und Berechnung der Provision
Der Partner erhält für provisionsfähige, erfolgreich vermittelte Verkäufe eine Provision in Höhe von 10 % des provisionsfähigen Nettowarenwertes.
Umsatzsteuer und Versandkosten sind nicht provisionsfähig. Ebenfalls nicht provisionsfähig sind insbesondere vollständig stornierte, widerrufene oder vollständig erstattete Bestellungen.
Bei teilweisen Erstattungen oder Teilwiderrufen kann die Provision entsprechend dem verbleibenden provisionsfähigen Nettowarenwert angepasst werden.
5. Entstehung und Freigabe von Provisionen
Die technische Erfassung einer Bestellung stellt noch keinen endgültigen Anspruch auf Auszahlung der Provision dar.
Provisionen können zunächst als ausstehend geführt werden. Sie werden erst nach erfolgreicher Abwicklung der zugrunde liegenden Bestellung und entsprechend den von ALPINOR festgelegten Freigaberegeln zur Auszahlung freigegeben.
Bei Stornierung, Widerruf, Rückerstattung, Zahlungsrückbuchung oder nicht erfolgter Zahlung kann die betreffende Provision ganz oder teilweise entfallen.
6. Eigenbestellungen
Käufe über den eigenen Partnerlink mit dem alleinigen oder überwiegenden Zweck, eine Provision für eigene Bestellungen zu erhalten, sind nicht provisionsfähig.
ALPINOR kann entsprechende Provisionen ablehnen oder stornieren.
7. Werbung durch Partner
Der Partner ist für die von ihm durchgeführte Werbung selbst verantwortlich und verpflichtet sich, die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Insbesondere müssen kommerzielle Inhalte und Affiliate-Links ordnungsgemäß und eindeutig als Werbung bzw. kommerzieller Inhalt gekennzeichnet werden, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
Unzulässig sind insbesondere irreführende Werbung, Spam, falsche oder nicht belegbare Aussagen über ALPINOR-Produkte sowie Aussagen, die Produkten Eigenschaften oder Wirkungen zuschreiben, die diese nicht besitzen.
8. Nutzung der Marke ALPINOR und von Werbemitteln
Von ALPINOR bereitgestellte Produktbilder, Logos, Texte und sonstige Werbemittel dürfen ausschließlich zur Bewerbung von ALPINOR im Rahmen des Partnerprogramms verwendet werden.
Veränderungen, die den Eindruck der Marke oder Aussagen über Produkte wesentlich verändern, sowie eine Nutzung für andere Zwecke bedürfen der vorherigen Zustimmung von ALPINOR.
Der Partner darf nicht den Eindruck erwecken, selbst ALPINOR zu sein oder im Namen von ALPINOR rechtsgeschäftlich handeln zu dürfen.
9. Manipulation und Missbrauch
Jede Manipulation des Partnerprogramms oder der technischen Zuordnung von Verkäufen ist untersagt.
ALPINOR kann bei begründetem Verdacht auf Missbrauch Provisionen zurückhalten, prüfen oder stornieren sowie das Partnerkonto sperren.
10. Auszahlung und Abrechnung
Auszahlungsfähige Provisionen werden nach dem von ALPINOR vorgesehenen Auszahlungsverfahren abgerechnet.
Der Partner ist dafür verantwortlich, ALPINOR die für eine ordnungsgemäße Auszahlung und Abrechnung erforderlichen Angaben zur Verfügung zu stellen.
Die steuerliche Behandlung der vom Partner erzielten Einnahmen richtet sich nach seinen persönlichen bzw. unternehmerischen Verhältnissen.
11. Partnerkonto
Zugangsdaten zum Partnerkonto sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
12. Beendigung der Teilnahme
Der Partner kann seine Teilnahme am Partnerprogramm beenden. ALPINOR kann die Teilnahme ebenfalls beenden und bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen den Zugang mit sofortiger Wirkung sperren.
Bereits ordnungsgemäß entstandene Provisionsansprüche bleiben vorbehaltlich einer Prüfung der zugrunde liegenden Bestellungen bestehen.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender gesetzlicher Vorschriften.
Stand: 29.08.2026